Akkreditierungsregeln

Akkreditierungsregeln für Journalisten auf COSMETICA Fachmessen in Deutschland Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
2. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe.
3. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
a) durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
b) durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
c) durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
d) mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation, die in der jeweiligen Messe-Community etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.

Die Vorlage eines Presseausweises ist in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung. Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht gebrauch.

Für Blogger:
– eine Akkreditierung ist nur vorab möglich. Wir prüfen eure Angaben und geben Euch über Stand eurer Akkreditierung Bescheid.
– Zugelassen werden ausschließlich Blogger, die regelmäßig und aktuell zu Themen aus der Beautybranche z.B. Kosmetik, Naturkosmetik, Nageldesign, Fußpflege etc. bloggen.
– Zugelassene Blogger erhalten eine E-Mail mit der Pressekarte, die ihr entweder ausdruckt, oder auf das Smartphone ladet. Die Pressekarte ist an beiden Tagen gültig.